Ermöglicht es, dem Benutzer den Zugriff auf eine Webseite zu erlauben oder zu verbieten.
Sie können zwischen folgenden Varianten wählen:
Erlauben. Bei Auswahl dieser Variante erlaubt die Web-Kontrolle den Zugriff auf eine Webseite selbst dann, wenn diese zu einer verbotenen Kategorie gehört oder wenn alle Webseiten gesperrt sind.
Blockieren Bei Auswahl dieser Variante verbietet die Web-Kontrolle den Zugriff auf die Webseite selbst dann, wenn diese zu einer erlaubten Kategorie gehört.
Gibt den Bereich an, für den die Erlaubnis oder das Verbot zum Zugriff auf eine Webseite gilt.
Sie können zwischen folgenden Varianten wählen:
Maske für Website. Bei Auswahl dieser Variante erlaubt oder verbietet die Web-Kontrolle den Zugriff auf alle Webseiten der angegebenen Website.
Wenn im Feld Maske der Webadresse beispielsweise die Adresse example.com steht, erlaubt oder verbietet die Web-Kontrolle den Zugriff auf alle Webseiten der Website example.com, wie beispielsweise news.example.com, market.example.com und mail.example.com.
Angegebene Webadresse. Bei Auswahl dieser Variante erlaubt oder verbietet die Web-Kontrolle dem Benutzer nur den Zugriff auf eine konkrete Seite der Website. Diese Seite wird im Feld Maske der Webadresse angegeben.
Wenn im Feld Maske der Webadresse beispielsweise die Adresse mail.example.com/login steht, erlaubt oder verbietet die Web-Kontrolle den Zugriff nur auf die angegebene Seite, die zur Anmeldung in diesem Online-Postfach dient. Diese Regel erstreckt sich nicht auf andere Seiten der Website.
Erlaubt es, auf die Ausnahme eine der vorhandenen Vorlagen mit vordefinierten Einstellungen anzuwenden.
Sie können zwischen folgenden Varianten wählen:
Gesamte Website – Bei Auswahl dieser Variante erlaubt oder verbietet die Web-Kontrolle den Zugriff auf die Domäne, die im Feld Maske der Webadresse angegeben ist. Wenn im Feld Maske der Webadresse beispielsweise die Adresse beispiel.de steht, erlaubt oder verbietet die Web-Kontrolle den Zugriff auf alle Webseiten der Domäne example.com. Dazu gehören beispielsweise news.beispiel.de, marktplatz.beispiel.de und mail.beispiel.de.
Angegebene Webseite – Bei Auswahl dieser Variante erlaubt oder verbietet die Web-Kontrolle den Zugriff auf die konkrete Webseite, die im Feld Maske der Webadresse angegeben ist, und auf alle Webadressen, welche diese Seite enthalten. Wenn im Feld Maske der Webadresse beispielsweise die Adresse example.com/hl steht, erlaubt oder verbietet die Web-Kontrolle den Zugriff sowohl auf diese Seite als auch auf die Webadressen, die darin enthalten sind, wie z. B. example.com/hl/example1.html.
Angegebene Webadresse – Bei Auswahl dieser Variante erlaubt oder verbietet die Web-Kontrolle den Zugriff auf die konkrete Webadresse, die im Feld Maske der Webadresse angegeben ist. Wenn im Feld Maske der Webadresse beispielsweise die Adresse mail.example.com/login steht, erlaubt oder verbietet die Web-Kontrolle den Zugriff nur auf die angegebene Seite, die zur Anmeldung in diesem Online-Postfach dient. Diese Regel erstreckt sich nicht auf andere Seiten der Website.