Anfragen der Benutzer über den Zugriff auf Webressourcen verarbeiten
Wenn die Blockierung des Zugriffs auf eine Webressource nach Meinung des Benutzers irrtümlich erfolgt ist, kann dieser sich an den Administrator des lokalen Netzwerks des Unternehmens wenden. In diesem Fall muss geklärt werden, welche Regel zur Verarbeitung des Datenverkehrs den Zugriff untersagt hat. Dazu muss im Protokoll das entsprechende Ereignis anhand der vom Benutzer angegebenen Einstellungen gesucht werden.
Gehen Sie wie folgt vor, um den Grund für die Blockierung des Zugriffs auf eine Webressource zu klären:
Wählen Sie im Fenster der Webschnittstelle des Programms Ereignisse.
Wählen Sie die Registerkarte Datenverkehr aus, falls vorhanden.
Klicken Sie auf Bedingungen hinzufügen.
Verwenden Sie den Namen des Benutzers, um den Filter anzupassen:
Wählen Sie in der linken Dropdown-Liste Benutzer aus.
Wählen Sie in der mittleren Dropdown-Liste Gleich aus.
Geben Sie im rechten Feld den Benutzernamen ein.
Klicken Sie auf Bedingungen hinzufügen.
Verwenden Sie die Webadresse der blockierten Webressource, um den Filter anzupassen:
Wählen Sie in der linken Dropdown-Liste URL aus.
Wählen Sie in der mittleren Dropdown-Liste Gleich aus.
Geben Sie im rechten Feld die Webadresse der blockierten Webressource an.
Klicken Sie auf Suchen.
Es wird eine Tabelle mit den Ereignissen angezeigt, die den Filterbedingungen entsprechen. In der Spalte Regelname sehen Sie die Regel zur Verarbeitung des Datenverkehrs, die dem Benutzer den Zugriff auf die Webressource untersagt hat.