Sie können die Google Chrome-Einstellungen im Abschnitt Einstellungen für Google Chrome im Gerätebesitzermodus verwalten.
So öffnen Sie den Abschnitt Einstellungen für Google Chrome:
Inhaltseinstellungen verwalten
Auf der Registerkarte Inhalt des Abschnitts Einstellungen für Google Chrome können Sie die folgenden Inhaltseinstellungen angeben:
Standardeinstellungen für Cookies.
Ist das Kontrollkästchen aktiviert, wird standardmäßig eine der folgenden Optionen auf alle Websites angewendet:
Ist das Kontrollkästchen deaktiviert, werden die benutzerdefinierten Einstellungen angewendet.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig aktiviert.
In die Feldern Cookies auf diesen Websites zulassen, Cookies auf diesen Websites blockieren und Cookies auf diesen Websites nur für eine Sitzung zulassen dürfen keine widersprüchlichen URL-Muster angegeben werden. Wenn keine URL angegeben ist und das Kontrollkästchen Standardeinstellungen für Cookies festlegen aktiviert ist, wird die in der Dropdown-Liste ausgewählte Option auf alle Websites angewendet.
Eine Liste mit Websites, die Cookies setzen dürfen. Sie können auch URL-Muster festlegen, beispielsweise: [*.]beispiel.de.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Eine Liste mit Websites, die keine Cookies setzen dürfen. Sie können auch URL-Muster festlegen, beispielsweise: [*.]beispiel.de.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Eine Liste mit Websites bzw. Webseiten, die Cookies nur für eine Sitzung setzen dürfen. Sie können auch URL-Muster festlegen, beispielsweise: [*.]beispiel.de.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
JavaScript-Standardeinstellungen.
Ist das Kontrollkästchen aktiviert, wird eine der folgenden Optionen angewendet und der Gerätebenutzer kann die Optionen nicht ändern:
Ist das Kontrollkästchen deaktiviert, werden die benutzerdefinierten Einstellungen übernommen.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig deaktiviert.
Wenn die Einstellungen JavaScript auf diesen Websites zulassen und JavaScript auf diesen Websites blockieren nicht angegeben sind und das Kontrollkästchen JavaScript-Standardeinstellungen festlegen aktiviert ist, wird die ausgewählte Option auf alle Websites angewendet.
Eine Liste mit Websites, die JavaScript ausführen dürfen. Sie können auch URL-Muster festlegen, beispielsweise: [*.]beispiel.de.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Wenn die Einstellungen JavaScript auf diesen Websites zulassen und JavaScript auf diesen Websites blockieren nicht angegeben sind und das Kontrollkästchen JavaScript-Standardeinstellungen festlegen aktiviert ist, wird die ausgewählte Option auf alle Websites angewendet.
Eine Liste mit Websites, die JavaScript nicht ausführen dürfen. Sie können auch URL-Muster festlegen, beispielsweise: [*.]beispiel.de.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Wenn die Einstellungen JavaScript auf diesen Websites zulassen und JavaScript auf diesen Websites blockieren nicht angegeben sind und das Kontrollkästchen JavaScript-Standardeinstellungen festlegen aktiviert ist, wird die ausgewählte Option auf alle Websites angewendet.
Standardeinstellungen für Pop-ups.
Ist das Kontrollkästchen aktiviert, gilt für Pop-ups eine der folgenden Optionen:
Ist das Kontrollkästchen deaktiviert, werden Pop-ups blockiert, aber der Gerätebenutzer kann dieses Verhalten in den Einstellungen ändern.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 33 oder höher unterstützt.
Das Kontrollkästchen ist standardmäßig deaktiviert.
Wenn die Einstellungen Pop-ups auf diesen Websites zulassen und Pop-ups auf diesen Websites blockieren nicht angegeben sind und das Kontrollkästchen Pop-up-Standardeinstellungen festlegen aktiviert ist, wird die ausgewählte Option auf alle Websites angewendet.
Eine Liste mit Websites, die Pop-ups anzeigen dürfen. Sie können auch URL-Muster festlegen, beispielsweise: [*.]beispiel.de.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 34 oder höher unterstützt.
Wenn die Einstellungen Pop-ups auf diesen Websites zulassen und Pop-ups auf diesen Websites blockieren nicht angegeben sind und das Kontrollkästchen Pop-up-Standardeinstellungen festlegen aktiviert ist, wird die ausgewählte Option auf alle Websites angewendet.
Eine Liste mit Websites, die keine Pop-ups anzeigen dürfen. Sie können auch URL-Muster festlegen, beispielsweise: [*.]beispiel.de.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 34 oder höher unterstützt.
Wenn die Einstellungen Pop-ups auf diesen Websites zulassen und Pop-ups auf diesen Websites blockieren nicht angegeben sind und das Kontrollkästchen Pop-up-Standardeinstellungen festlegen aktiviert ist, wird die ausgewählte Option auf alle Websites angewendet.
Die Standardeinstellungen für den geografischen Standort.
Ist das Kontrollkästchen aktiviert, wird standardmäßig eine der folgenden Optionen auf alle Websites angewendet:
Ist das Kontrollkästchen deaktiviert, werden die benutzerdefinierten Einstellungen übernommen.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig deaktiviert.
Proxy-Einstellungen verwalten
Auf der Registerkarte Proxy des Abschnitts Einstellungen für Google Chrome können Sie die folgenden Proxy-Einstellungen angeben:
Proxy-Einstellungen für Google Chrome und ARC-Apps.
Ist das Kontrollkästchen aktiviert, wird eine der folgenden Optionen angewendet und der Gerätebenutzer kann die Proxy-Einstellungen nicht ändern:
Ist das Kontrollkästchen deaktiviert, werden die benutzerdefinierten Einstellungen übernommen.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig aktiviert.
Eine URL des Proxyservers.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Eine URL zu einer .pac-Proxydatei.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Eine Liste mit Hosts, für die der Proxy umgangen wird.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Sucheinstellungen verwalten
Auf der Registerkarte Suche des Abschnitts Einstellungen für Google Chrome können Sie die folgenden Sucheinstellungen angeben:
Mit diesem Kontrollkästchen wird festgelegt, ob der Gerätebenutzer die Funktion „Zum Suchen antippen“ verwenden und die Funktion aktivieren bzw. deaktivieren darf.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 40 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig aktiviert.
Einstellungen für die Standardsuchmaschine.
Ist das Kontrollkästchen aktiviert, wird eine Standardsuchmaschine verwendet, wenn ein Benutzer einen Nicht-URL-Text in die Adressleiste eingibt. Die Standardsuchmaschine hängt von den Einstellungen für Suchmaschinen unter diesem Kontrollkästchen ab:
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig aktiviert, aber die Einstellungen für die Standardsuchmaschine sind nicht konfiguriert.
Wenn Sie die Suche in Google Chrome deaktivieren möchten, empfehlen wir Ihnen, das Kontrollkästchen Standardsuchmaschine aktivieren aktiviert zu lassen und im Feld Name der Suchmaschine eine Website ohne Suchsystem festzulegen. Bei einigen Versionen von Google Chrome kann es in Google Chrome zu Problemen kommen, wenn das Kontrollkästchen deaktiviert ist.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Die Einstellungen für die Standardsuchmaschine sind:
Der Name der Standardsuchmaschine.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Ein Suchbegriff oder eine Tastenkombination, die in der Adressleiste verwendet werden kann, um die Suche nach der Suchmaschine auszulösen.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Die URL der Suchmaschine, die bei Standardsuchen verwendet wird.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Die URL der Suchmaschine für die Bereitstellung von Suchvorschlägen.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Die URL des Favicons der Standardsuchmaschine.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Die von der Suchmaschine unterstützten Zeichencodierungen. Diese Codierungen werden unterstützt:
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Eine Liste mit alternativen URLs, von denen Suchbegriffe aus der Suchmaschine abgerufen werden.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Die URL der Suchmaschine, die für die Bildersuche verwendet wird.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Die URL der Suchmaschine, die zum Bereitstellen der Seite „Neuer Tab“ verwendet wird.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
URL-Parameter für die Suche nach einer URL mit der POST-Methode. Die Parameter sind durch Kommas getrennte Schlüssel/Wert-Paare. Handelt es sich bei einem Wert um einen Vorlagenparameter, beispielsweise '{searchTerms}', wird er durch echte Suchbegriffe ersetzt. Beispielsweise:
q={searchTerms},ie=utf-8,oe=utf-8
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
URL-Parameter für Suchvorschläge mit der POST-Methode. Die Parameter sind durch Kommas getrennte Schlüssel/Wert-Paare. Handelt es sich bei einem Wert um einen Vorlagenparameter, beispielsweise '{searchTerms}', wird er durch echte Suchbegriffe ersetzt. Beispielsweise:
q={searchTerms},ie=utf-8,oe=utf-8
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
URL-Parameter für die Bildersuche mit der POST-Methode. Die Parameter sind durch Kommas getrennte Schlüssel/Wert-Paare. Handelt es sich bei einem Wert um einen Vorlagenparameter, beispielsweise '{imageThumbnail}', wird er durch das echte Vorschaubild ersetzt. Beispielsweise:
content={imageThumbnail},url={imageURL},sbisrc={SearchSource}
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Kennworteinstellungen verwalten
Auf der Registerkarte Kennwörter des Abschnitts Einstellungen für Google Chrome können Sie die folgenden Kennworteinstellungen angeben:
Mit diesem Kontrollkästchen wird festgelegt, ob Google Chrome die vom Gerätebenutzer eingegebenen Kennwörter speichert und ob die Kennwörter bei der nächsten Anmeldung des Gerätebenutzers vorgeschlagen werden.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig aktiviert.
Seiteneinstellungen verwalten
Auf der Registerkarte Seiten des Abschnitts Einstellungen für Google Chrome können Sie die folgenden Seiteneinstellungen angeben:
Mit diesem Kontrollkästchen wird festgelegt, ob Google Chrome integrierte Fehlerseiten verwenden darf, beispielsweise „Seite nicht gefunden“.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig aktiviert.
Autofill-Einstellungen für Adressen.
Ist das Kontrollkästchen aktiviert, kann der Gerätebenutzer die Autofill-Funktion für Adressen über die Benutzeroberfläche verwalten.
Ist das Kontrollkästchen deaktiviert, schlägt Autofill keine Adressinformationen vor, füllt Adressfelder nicht aus und speichert keine zusätzlichen Adressinformationen, die der Gerätebenutzer beim Surfen im Internet eingibt.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 69 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig aktiviert.
Autofill-Einstellungen für Kreditkarten.
Ist das Kontrollkästchen aktiviert, kann der Gerätebenutzer Autofill-Vorschläge für Kreditkarten über die Benutzeroberfläche verwalten.
Ist das Kontrollkästchen deaktiviert, schlägt Autofill keine Kreditkarteninformationen vor, füllt Kreditkartenfelder nicht aus und speichert keine zusätzlichen Kreditkarteninformationen, die der Gerätebenutzer beim Surfen im Internet eingibt.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 63 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig aktiviert.
Andere Einstellungen verwalten
Auf der Registerkarte Sonstiges des Abschnitts Einstellungen für Google Chrome können Sie die folgenden Einstellungen angeben:
Mit diesem Kontrollkästchen wird festgelegt, ob der Gerätebenutzer in Google Chrome drucken darf.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 39 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig aktiviert.
Schutzstufe für Google Safe Browsing.
Ist das Kontrollkästchen aktiviert, kann der Gerätebenutzer die Einstellungen für Google Safe Browsing in Google Chrome verwalten und die Schutzstufe auswählen. Die Schutzstufen sind:
Ist das Kontrollkästchen deaktiviert, funktioniert Google Safe Browsing im Standardschutzmodus und der Gerätebenutzer kann die Einstellungen für Google Safe Browsing ändern.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 87 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig aktiviert.
Mit diesem Kontrollkästchen wird festgelegt, ob der Browserverlauf gespeichert wird und die Registerkartensynchronisierung aktiviert ist.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig deaktiviert.
Mit diesem Kontrollkästchen wird festgelegt, ob der Gerätebenutzer eine Website aufrufen darf, auf die sich Google Safe Browsing-Warnungen zu Malware und Phishing beziehen. Die Einschränkung gilt nicht für Probleme im Zusammenhang mit SSL-Zertifikaten, z. B. ungültige oder abgelaufene Zertifikate.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig deaktiviert.
Mit diesem Kontrollkästchen wird festgelegt, ob Google Chrome Netzwerkaktionen vorhersagt. Dazu gehören z. B. DNS-Vorabruf, TCP- und SSL-Preconnection und Prerendering von Webseiten.
Ist das Kontrollkästchen deaktiviert, ist die Netzwerkvorhersage deaktiviert, aber der Gerätebenutzer kann sie aktivieren.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 38 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig deaktiviert.
Mit diesem Kontrollkästchen wird festgelegt, ob Google-Suchabfragen über Google SafeSearch ausgeführt werden.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 41 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig deaktiviert.
Erforderliche Mindeststufe für den eingeschränkten Modus von YouTube.
Ist das Kontrollkästchen aktiviert, wird die erforderliche Mindeststufe für den eingeschränkten YouTube-Modus festgelegt und der Gerätebenutzer kann keinen weniger eingeschränkten Modus auswählen. Die Stufen für den eingeschränkten Modus sind:
Ist das Kontrollkästchen deaktiviert, erfordert Google Chrome die Verwendung des eingeschränkten Modus für YouTube nicht, aber der eingeschränkte Modus kann durch externe Regeln erzwungen werden, z. B. durch YouTube-Regeln.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 55 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig aktiviert.
Verfügbarkeit des Inkognito-Modus in Google Chrome.
Ist das Kontrollkästchen aktiviert, hat der Administrator die folgenden Optionen, um festzulegen, ob der Gerätebenutzer Seiten im Inkognito-Modus öffnen darf:
Ist das Kontrollkästchen deaktiviert, kann der Gerätebenutzer in Google Chrome keine Seiten im Inkognito-Modus öffnen.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig aktiviert.
Mit diesem Kontrollkästchen wird festgelegt, ob Suchvorschläge in der Adressleiste von Google Chrome aktiviert sind.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig aktiviert.
Aktivieren der Übersetzungsfunktion.
Ist das Kontrollkästchen aktiviert, kann der Administrator die folgenden Übersetzungsoptionen festlegen:
Ist das Kontrollkästchen deaktiviert, werden die benutzerdefinierten Einstellungen angewendet.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig deaktiviert.
Mit diesem Kontrollkästchen wird festgelegt, ob der Gerätebenutzer Lesezeichen hinzufügen, entfernen oder ändern darf.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 30 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig aktiviert.
Eine vom Administrator verwaltete Liste mit Lesezeichen. Die Liste ist ein Wörterbuch mit den Einträgen "name" und "url". Anders gesagt: Der Eintrag enthält den Namen und das Ziel eines Lesezeichens. Außerdem können Sie mit dem Eintrag „children“ einen Unterordner einrichten, der ebenfalls eine Liste mit Lesezeichen enthält.
Der Ordner für verwaltete Lesezeichen heißt standardmäßig "Verwaltete Lesezeichen". Sie können ihn ändern, indem Sie ein neues untergeordnetes Wörterbuch hinzufügen. Geben Sie dazu den Schlüssel "toplevel_name" mit dem gewünschten Ordnernamen als Wert an.
Wenn Sie eine unvollständige URL als Ziel für ein Lesezeichen eingeben, ersetzt Google Chrome diese durch eine URL, als wäre sie über die Adressleiste gesendet worden. Aus „kaspersky.com“ wird beispielsweise „https://www.kaspersky.com“.
Beispielsweise:
"ManagedBookmarks": [{
//Changes the default folder name
"toplevel_name": "My managed bookmarks folder"
},
{
//Adds a bookmark to the managed bookmarks folder
"name": "Kaspersky",
"url": "kaspersky.com"
},
{
"name": "Kaspersky products",
"children": [{
"name": "Kaspersky Endpoint Security",
"url": "kaspersky.com/enterprise-security/endpoint"
},
{
"name": "Kaspersky Security for Mail Server",
"url": "kaspersky.com/enterprise-security/mail-server-security"
}
]
}
]
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 37 oder höher unterstützt.
Eine Liste mit verbotenen URLs. Sie können auch URL-Muster festlegen, beispielsweise: [*.]beispiel.de.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 86 oder höher unterstützt.
Eine Liste mit URLs. Diese URLs sind Ausnahmen von der Liste, die unter Zugriff auf diese URLs blockieren angegeben ist. Sie können auch URL-Muster festlegen, beispielsweise: [*.]beispiel.de.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 86 oder höher unterstützt.
Minimal zulässige SSL-Version.
Ist das Kontrollkästchen aktiviert, verwendet Google Chrome keine SSL- und TLS-Version, die älter als die ausgewählte Version ist. Verfügbare Versionen sind:
Ist das Kontrollkästchen deaktiviert, meldet Google Chrome einen Fehler für die Protokolle TLS 1.0 und TLS 1.1, aber der Gerätebenutzer kann diesen Fehler umgehen.
Die Einstellung wird in Google Chrome Version 66 oder höher unterstützt.
Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig deaktiviert.