Migration der Aufgaben und Richtlinien von KSVLA Light Agent
Sie können die Einstellungen der Richtlinien und Aufgaben von KSVLA Light Agent mithilfe des Assistenten für das Massenkonvertieren von Richtlinien und Aufgaben (im Folgenden auch als „Migrations-Assistent“ bezeichnet) migrieren.
Der Migrations-Assistent für KSVLA Light Agent ist nur in der Verwaltungskonsole (MMC) verfügbar. Richtlinien- und Aufgabeneinstellungen können nicht über die Web Console oder Cloud Console migriert werden.
Die folgenden Besonderheiten sind bei der Migration von Richtlinien und Aufgaben zu beachten:
- Eine neue Richtlinie hat den Namen <Richtlinie> (umgewandelt).
- Die neue Richtlinie hat den Status Inaktive Richtlinie.
- Das Änderungsverbot für Einstellungen („Vorhängeschloss“) wird nicht migriert. Der Migrations-Assistent legt Standardwerte fest.
- Richtlinienprofile werden nicht migriert. Sie müssen die Richtlinienprofile manuell hinzufügen.
- Verbesserte Verwaltung für vertrauenswürdige Zonen. In KSVLA Light Agent konnten Sie vordefinierte Ausnahmen nur beim Erstellen einer Richtlinie hinzufügen. Anschließend konnten Sie in den Richtlinieneigenschaften die zuvor hinzugefügten vordefinierten Ausnahmen konfigurieren oder Ausnahmen manuell hinzufügen. Sie konnten über die Richtlinieneigenschaften keine vordefinierten Ausnahmen hinzufügen. In KES Light Agent sind vordefinierte Ausnahmen sowohl während der Richtlinienerstellung als auch in den Eigenschaften der erstellten Richtlinie verfügbar. Sie können vordefinierte Ausnahmen auch im Installationspaket auswählen.
- Die Konfiguration der Benutzeroberfläche in Kaspersky Endpoint Security wurde aus dem Installationsprogramm in die Richtlinie verschoben. Wenn Sie beispielsweise die Benutzeroberfläche des Programms ausblenden möchten, können Sie die Richtlinieneinstellungen entsprechend anpassen.
- Die Funktionen zur Konfiguration der berechtigungsbasierten Zugriffskontrolle (RBAC) sind in Kaspersky Endpoint Security und KSVLA Light Agent unterschiedlich. Sie müssen die Zugriffsrechte für Benutzer auf Funktionsbereiche komplett neu konfigurieren.
So verwenden Sie den Assistenten für das Massenkonvertieren von Richtlinien und Aufgaben, um KSVLA Light Agent-Richtlinieneinstellungen zu migrieren
- Wählen Sie in der Verwaltungskonsole den Administrationsserver aus und öffnen Sie durch Rechtsklick das Kontextmenü.
- Wählen Sie die Option Alle Aufgaben → Assistent für das Massenkonvertieren von Richtlinien und Aufgaben aus.
Der „Assistent für das Massenkonvertieren von Richtlinien und Aufgaben“ wird gestartet. Folgen Sie den Anweisungen.
Schritt 1. Auswahl des Programms, für das Sie Richtlinien und Aufgaben konvertieren müssen
Bei diesem Schritt müssen Sie Kaspersky Endpoint Security für Windows auswählen. Weiter zum nächsten Schritt
Schritt 2. Konvertieren von Richtlinien
Wählen Sie die Richtlinie für Kaspersky Security for Virtualization 5.2 Light Agent für Windows aus, die Sie umwandeln möchten. Weiter zum nächsten Schritt
Der Migrations-Assistent beginnt mit der Richtlinienkonvertierung. Während der Konvertierung fordert der Migrations-Assistent Sie auf, die Bedingungen der KSN-Erklärung zu akzeptieren. Eine neue Richtlinie hat den Namen <Richtlinie> (umgewandelt).
Schritt 3. Konvertieren von Aufgaben
Der Migrations-Assistent erstellt neue Aufgaben für Kaspersky Endpoint Security für Windows. Wählen Sie in der Aufgabenliste die KSVLA Light Agent-Aufgaben aus, die Sie für Kaspersky Endpoint Security erstellen möchten. Die neuen Aufgaben erhalten den Namen <Name der Aufgabe> (konvertiert). Weiter zum nächsten Schritt
Schritt 4. Assistent abschließen
Schließen Sie den Assistenten ab.
Nach der Migration einer Richtlinie müssen Sie die Eigenschaften der Richtlinie öffnen, ihre Einstellungen überprüfen und die Richtlinie speichern. Wenn Sie diese Schritte nicht ausführen, ignoriert KES Light Agent die konvertierte Richtlinie möglicherweise.
Achten Sie insbesondere auf die Migration von Verbindungseinstellungen für die SVM von Light Agent, Ausnahmelisten, vertrauenswürdigen Apps, vertrauenswürdigen Webadressen und Regeln der Programmkontrolle.
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