Kaspersky Internet Security 20
 
 

Schutz für Kinder in Kaspersky Internet Security 20

Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2023 Artikel ID: 14737
 
 
 
 

Die Premiumversion von Kaspersky Safe Kids gibt Ihnen mehr Möglichkeiten. Sie können Berichte über die Aktivitäten Ihres Kindes im Internet abrufen, den Standort seines mobilen Geräts ermitteln und seine Aktivitäten in sozialen Netzwerken Facebook und VK verfolgen.

Premiumversion von Kaspersky Safe Kids kaufen

 
 
 
 

Wenn das Programm Kaspersky Internet Security mit einer gültigen Lizenz auf Ihrem Computer installiert ist, können Sie anstatt der Kindersicherung die kostenfreie Version des Multi-Plattform-Programms Kaspersky Safe Kids nutzen, das für die Sicherheit Ihrer Kinder im Internet und im Alltag sorgt. Die Anleitung zur Installation von Kaspersky Safe Kids ist weiter unten. Beim Umstieg auf Kaspersky Safe Kids beachten Sie bitte folgendes:

  • In Kaspersky Safe Kids fehlen die Funktion zur Überwachung der Weiterleitung persönlicher Daten und die Option zum Blockieren von Spielen nach Kategorien, z. B. Spiele mit Gewaltszenen.
  • In der kostenlosen Version von Kaspersky Safe Kids können Sie keine Berichte über die Aktivitäten des Kindes abrufen.
  • Nach der Installation von Kaspersky Safe Kids können Sie die Komponente „Kindersicherung“ nicht mehr nutzen.
  • Beim Umstieg auf Kaspersky Safe Kids werden die folgenden Einstellungen aus der Kindersicherung nicht übertragen und müssen neu angegeben werden:
    • Zeiteinschränkungen für den Internetzugriff
    • Liste erlaubter und verbotener Websites, wenn Masken für Webadressen angegeben wurden, z. B.:
      *example.com/?hl=*
    • Erholungspausen

    Sonstige Einstellungen werden übertragen sein.

Die Tabelle, in der Zusammensetzung der Funktionen von Kaspersky Safe Kids und die der Komponente „Kindersicherung“ verglichen werden, ist weiter unten.

 
 
 
 

Vergleich von Kaspersky Safe Kids und der Komponente „Kindersicherung“

 
 
 
 

So installieren Sie Kaspersky Safe Kids

 
 
 
 

So nutzen Sie die Funktion „Kindersicherung“ weiter

 
 
 
 
 
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