Die „Web-Kontrolle“ verwaltet den Zugriff durch Benutzer auf Webressourcen. Dadurch lässt sich Datenverkehr einsparen und die zweckentfremdete Nutzung der Arbeitszeit reduzieren. Wenn ein Benutzer versucht, eine Website zu öffnen, auf den die „Web-Kontrolle“ den Zugriff beschränkt, so blockiert Kaspersky Endpoint Security den Zugriff und zeigt eine Warnung an (siehe folgende Abb.).
Kaspersky Endpoint Security kontrolliert nur den HTTP- und HTTPS-Datenverkehr.
Zur Kontrolle des HTTPS-Datenverkehrs muss die Untersuchung verschlüsselter Verbindungen aktiviert werden.
Methoden zur Verwaltung des Zugriffs auf Websites
Mithilfe der „Web-Kontrolle“ kann der Zugriff auf Websites wie folgt angepasst werden:
Dateien in Archiven werden durch Kaspersky Endpoint Security nicht untersucht. Befinden sich beispielsweise Bilddateien in einem Archiv, so ermittelt Kaspersky Endpoint Security den Datentyp „Archive“, nicht „Bilddateien“.
Sie können gleichzeitig mehrere Methoden verwenden, um den Zugriff auf Websites zu regulieren. Der Zugriff auf den Datentyp „Dateien für Office-Programme“ lässt sich beispielsweise nur für die Website-Kategorie „Web-E-Mail“ beschränken.
Regeln für den Zugriff auf Websites
Die „Web-Kontrolle“ verwaltet den Zugriff von Benutzern auf Websites mithilfe von Zugriffsregeln. Sie können eine Regel für den Zugriff auf Websites wie folgt zusätzlich anpassen:
Sie können beispielsweise den Internetzugriff über einen Browser für alle Unternehmensmitarbeiter beschränken, aber die IT-Abteilung ausnehmen.
Sie können beispielsweise den Internetzugriff über einen Browser nur während der Arbeitszeit beschränken.
Prioritäten für Zugriffsregeln
Jede Regel besitzt eine Priorität. Je weiter oben eine Regel auf der Liste steht, desto höher ist ihre Priorität. Wenn eine Website in mehreren Regeln vorkommt, reguliert die „Web-Kontrolle“ den Zugriff auf die Website nach der Regel mit der höchsten Priorität. Es kann beispielsweise vorkommen, dass Kaspersky Endpoint Security ein Unternehmensportal als soziales Netzwerk betrachtet. Um den Zugriff auf soziale Netzwerke zu beschränken und Zugriff auf das Web-Portal des Unternehmens zu gewähren, erstellen Sie zwei Regeln: eine Verbotsregel für die Website-Kategorie „Soziale Netzwerke“ und eine Erlaubnisregel für das Unternehmens-Web-Portal. Die Zugriffsregel für das Unternehmens-Web-Portal muss eine höhere Priorität haben als die Zugriffsregel für soziale Netzwerke.
Benachrichtigungen der „Web-Kontrolle”
Einstellungen der Komponente „Web-Kontrolle”
Einstellung |
Beschreibung |
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Regeln für den Zugriff auf Webressourcen |
Liste der Zugriffsregeln für Webressourcen. Jede Regel besitzt eine Priorität. Je weiter oben eine Regel auf der Liste steht, desto höher ist ihre Priorität. Wenn eine Website in mehreren Regeln vorkommt, reguliert die „Web-Kontrolle“ den Zugriff auf die Website nach der Regel mit der höchsten Priorität. |
Standardregel |
Eine Standardregel ist eine Regel für den Zugriff auf Webressourcen, für die keine der Regeln gilt. Folgende Varianten stehen zur Auswahl:
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Vorlagen für Nachrichten |
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Das Öffnen erlaubter Seiten protokollieren |
Kaspersky Endpoint Security protokolliert Daten über den Besuch aller Websites, einschließlich erlaubter Websites. Kaspersky Endpoint Security sendet Ereignisse an Kaspersky Security Center, an den lokalen Bericht für Kaspersky Endpoint Security, an das Windows-Ereignisprotokoll. Für die Überwachung der Internetaktivitäten des Benutzers müssen die Einstellungen für die Ereignisspeicherung angepasst werden. Browser, die die Überwachungsfunktion unterstützen: Microsoft Edge, Microsoft Internet Explorer, Google Chrome, Yandex Browser, Mozilla Firefox. In anderen Browsern funktioniert die Überwachung der Benutzeraktivität nicht. Die Überwachung der Internetaktivitäten des Benutzers kann bei einer Entschlüsselung des HTTPS-Datenverkehrs mehr Computer-Ressourcen erfordern. |