Wenn Sie eine Richtlinie für virtuelle Maschinen, die in einer bestimmten Administrationsgruppe enthalten sind, erstellen wollen, wählen Sie im Abschnitt mit dem Namen des Administrationsservers in der Struktur den Name dieser Gruppe aus.
Wählen Sie im Abschnitt Geräte die Option Richtlinien und Richtlinienprofile aus.
Die Liste der Richtlinien wird geöffnet.
Klicken Sie auf Hinzufügen.
Der Assistent für das Erstellen einer Richtlinie wird gestartet.
Wählen Sie im ersten Schritt des Assistenten in der Liste der Programme Kaspersky Security for Virtualization 5.2 Light Agent for Windows aus.
Wählen Sie die Option Integrationsserver verwenden.
Überprüfen Sie im sich öffnenden Fenster die Adresse und den Port für die Verbindung der SVMs zum Integrationsserver. Sie können entweder den Port ändern und die IP-Adresse im IPv4-Format angeben oder den vollqualifizierten Domänenname (FQDN) des Geräts mit dem installierten Integrationsserver angeben.
Wenn als Adresse der NetBIOS-Name, der Wert localhost oder 127.0.0.1 angegeben ist, wird die Verbindung mit dem Integrationsserver mit einem Fehler beendet.
Klicken Sie auf Weiter.
Der Assistent für das Erstellen einer Richtlinie überprüft das SSL-Zertifikat, das vom Integrationsserver erhalten wurde. Wenn das Zertifikat Fehler enthält oder nicht vertrauenswürdig ist, klicken Sie auf den Link Empfangenes Zertifikat anzeigen, um Informationen zum empfangenen Zertifikat anzuzeigen. Beim Auftreten von Problemen mit dem SSL-Zertifikat wird empfohlen, sich von der Sicherheit der verwendeten Datenübertragungsleitung zu überzeugen. Um die Verbindung mit dem Integrationsserver beizubehalten, wählen Sie die Option Ignorieren.
Geben Sie im folgenden Fenster das Kennwort für den Administrators des Integrationsservers (Kennwort für das Konto "admin") an und klicken Sie auf die Schaltfläche Prüfen.
So verwenden Sie eine Liste mit SVM-Adressen:
Wählen Sie die Option Manuell angegebene Liste mit SVM-Adressen verwenden.
Geben Sie eine oder mehrere Adressen unter Verwendung der Schaltfläche Hinzufügen ein.
Wenn Sie die Variante Manuell angegebene Liste der SVM-Adressen verwenden ausgewählt haben und der erweiterte Algorithmus zur SVM-Auswahl verwendet wird, muss im Abschnitt Algorithmus der SVM-Auswahl für die Einstellung SVM-Pfad der Wert SVM-Pfad nicht beachten angegeben werden. Wenn ein anderer Wert angegeben wird, können die Light Agents keine Verbindung zur SVM herstellen.
Gehen Sie zum nächsten Schritt des Assistenten.
Geben Sie auf der Registerkarte Allgemein den Namen der neuen Richtlinie an, definieren Sie ihren Status und konfigurieren Sie die Vererbungseinstellungen. Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe zu Kaspersky Security Center.
Klicken Sie auf Speichern, um die Erstellung der Richtlinie abzuschließen.
Die erstellte Richtlinie wird in der Liste der Richtlinien auf der Registerkarte Richtlinien und Richtlinienprofile angezeigt.
Die Richtlinie erstreckt sich auf die geschützten virtuellen Maschinen, sobald der Administrationsserver für Kaspersky Security Center die Informationen an das Programm Kaspersky Security übergibt. Kaspersky Security übernimmt den Schutz der virtuellen Maschinen in Übereinstimmung mit den Richtlinieneinstellungen.
Ist auf einer geschützten virtuellen Maschine der Administrationsagent nicht gestartet, so wird die erstellte Richtlinie auf dieser virtuellen Maschine nicht übernommen.
Wenn Sie auf der Registerkarte Allgemein den Richtlinienstatus als Inaktiv angegeben haben, wird die erstellte Richtlinie nicht auf virtuelle Maschinen angewendet.
So ändern Sie in der Web Console eine Richtlinie für Light Agent for Windows:
Wenn Sie die Richtlinieneinstellungen für geschützte virtuelle Maschinen, die in einer bestimmten Administrationsgruppe enthalten sind, ändern möchten, wählen Sie im Abschnitt mit dem Namen des Administrationsservers in der Struktur den Name dieser Gruppe aus.
Wählen Sie im Abschnitt Geräte die Option Richtlinien und Richtlinienprofile aus.
Die Liste der Richtlinien wird geöffnet.
Öffnen Sie die Eigenschaften der erforderlichen Richtlinie über den Link im Namen der Richtlinie.