Beispiele für Bedrohungsarten bei der Arbeit mit der vertrauenswürdigen Zone in Kaspersky Endpoint Security für Windows
Zuletzt aktualisiert: 16. November 2021
Artikel ID: 8256
Der Artikel bezieht sich auf folgende Versionen von Kaspersky Endpoint Security 10 für Windows:
- Service Pack 2 Maintenance Release 4 (Version 10.3.3.304)
- Service Pack 2 Maintenance Release 3 (Version 10.3.3.275)
- Service Pack 2 Maintenance Release 2 (Version 10.3.0.6294)
- Service Pack 2 Maintenance Release 1 (Version 10.3.0.6294)
- Service Pack 2 (Version 10.3.0.6294)
- Service Pack 1 Maintenance Release 4 (Version 10.2.6.3733)
Die Ausnahmeregel ist eine Kombination von Bedingungen in der vertrauenswürdigen Zone, bei denen Kaspersky Endpoint Security für Windows ein Objekt weder auf Viren noch auf andere Schadprogramme untersucht.
Sie können die folgenden Objekte aus der Untersuchung ausschließen:
- Dateien mit bestimmten Erweiterungen
- Dateien nach Maske
- bestimmte Bereiche (z. B. ein Ordner oder Programm)
- Programmprozesse
- Objekte gemäß der Klassifikation der Viren-Enzyklopädie von Kaspersky
Beispiele für Ausnahmen nach der Klassifikation der Viren-Enzyklopädie von Kaspersky
Wenn Sie als Ausnahme eine Bedrohung mit einem bestimmten Status nach der Klassifikation der Viren-Enzyklopädie hinzufügen, können Sie Folgendes angeben:
- den vollständigen Namen einer Bedrohung gemäß der Viren-Enzykloädie, z. B. not-a-virus:RiskWare.RemoteAdmin.RA.311 oder Flooder.Win32.Fuxx;
- Beispiele für Bedrohungsarten bei der Arbeit mit der vertrauenswürdigen Zone in Kaspersky Endpoint Security für Windows
not-a-virus* – legale, aber potentiell gefährliche Programme sowie Scherzprogramme werden aus der Untersuchung ausgeschlossen.
- *Riskware.* Alle potentiell gefährlichen Programme des Typs „Riskware“ werden aus der Untersuchung ausgeschlossen.
- *RemoteAdmin.* Alle Versionen von Programmen zur Remote-Verwaltung werden aus der Untersuchung ausgeschlossen.