Allgemeine Richtlinieneinstellungen
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Allgemein
Auf der Registerkarte Allgemein können Sie den Richtlinienstatus ändern und die Vererbung der Richtlinieneinstellungen anpassen:
- Im Block Richtlinienstatus können Sie einen der Richtlinienmodi auswählen:
- In der Einstellungsgruppe Einstellungen erben können Sie Einstellungen für die Vererbung der Richtlinie anpassen:
Konfiguration von Ereignissen
Auf der Registerkarte Konfiguration von Ereignissen können Sie die Ereignisprotokollierung und die Benachrichtigung über Ereignisse konfigurieren. Die Ereignisse werden anhand der Ereigniskategorie auf folgende Registerkarten aufgeteilt:
- Kritisch
Der Abschnitt Kritisch wird in den Eigenschaften der Richtlinie des Administrationsagenten nicht angezeigt.
- Funktionsfehler
- Warnung
- Information
Jeder Abschnitt enthält eine Liste mit Ereignistypen und der Standard-Speicherdauer des Ereignisses auf dem Administrationsserver (in Tagen). Mit einem Klick auf einen Ereignistyp können Sie die folgenden Einstellungen festlegen:
- Ereignisregistrierung
Sie können angeben, wie viele Tage und an welchem Ort das Ereignis gespeichert werden soll:
- Mittels Syslog in ein SIEM-System exportieren
- Im System-Ereignisprotokoll des Geräts speichern
- Im System-Ereignisprotokoll des Administrationsservers speichern
- Ereignisbenachrichtigungen
Sie können bestimmen, ob Sie auf eine der folgenden Arten über das Ereignis benachrichtigt werden möchten:
- Per E-Mail benachrichtigen
- Per SMS benachrichtigen
- Durch den Start einer ausführbaren Datei oder eines Skriptes benachrichtigen
- Per SNMP benachrichtigen
Standardmäßig werden die Benachrichtigungseinstellungen verwendet, die auf der Registerkarte "Eigenschaften des Administrationsservers" angegeben sind (z. B. Empfängeradresse). Wenn Sie möchten, können Sie diese Einstellungen auf den Registerkarten E-Mail, SMS und Start einer ausführbaren Datei ändern.
Revisionsverlauf
Auf der Registerkarte Revisionsverlauf können Sie eine Liste mit Revisionen der Richtlinie anzeigen und bei Bedarf ein Rollback der Änderungen an der Richtlinie vornehmen.