Web-Kontrolle. Ausnahmen
15. Januar 2024
ID 69082
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In diesem Fenster können Sie eine Liste mit Ausnahmen für die bereits konfigurierten Einstellungen der Web-Kontrolle erstellen. Die Einstellungen für den Zugriff auf Websites, die zur Liste der Ausnahmen gehören, gelten sowohl, wenn Websites nach Kategorien gesperrt werden (Auswahlschaltfläche Zugriff auf Websites aus den ausgewählten Kategorien blockieren), als auch, wenn alle Websites gesperrt sind (Auswahlschaltfläche Zugriff auf alle Websites blockieren).
Beispiel: Sie können den Zugriff auf Websites aus der Kategorie „Kommunikation im Internet“ erlauben und gleichzeitig die Website www.example.com in die Ausnahmeliste aufnehmen, um den Zugriff auf diese Website zu blockieren. In diesem Fall erlaubt die Web-Kontrolle den Zugriff auf alle sozialen Netzwerke, außer auf die Website example.com. Als Variante können alle Websites blockiert werden und gleichzeitig kann die Website eines Online-Postfachs mit Zugriffserlaubnis zu den Ausnahmen hinzugefügt werden. In diesem Fall erlaubt die Web-Kontrolle dem Benutzer nur den Zugriff auf die Website des Online-Postfachs.