Über den Schutz mithilfe der Hardware-Virtualisierung
29. August 2019
ID 83057
Wenn das Programm Kaspersky Small Office Security auf einer 64-Bit-Version des Betriebssystems Microsoft Windows 8, Microsoft Windows 8.1 oder Microsoft Windows 10 installiert ist, verwendet es die Hypervisor-Technologie. Diese Maßnahme dient dem Schutz vor komplexen schädlichen Programmen, die Ihre persönlichen Daten mithilfe der Zwischenablage oder durch Phishing stehlen können.
Der Schutz mithilfe der Hardware-Virtualisierung ist standardmäßig aktiviert. Wenn der Schutz manuell deaktiviert wurde, können Sie ihn im Programmkonfigurationsfenster wieder aktivieren.
Für die 64-Bit-Versionen des Betriebssystems Microsoft Windows 8, Microsoft Windows 8.1 oder Microsoft Windows 10 besitzt die Funktionalität für den Schutz mithilfe der Hardware-Virtualisierung (Hypervisor) von Kaspersky Small Office Security folgende Einschränkungen:
- Die Funktionalität ist nicht verfügbar, wenn der Hypervisor eines Dritthersteller-Programms gestartet wird, z. B. ein Hypervisor von Virtualisierungsprogrammen der Firma VMware™. Nachdem der Hypervisor des Dritthersteller-Programms beendet wurde, ist die Funktionalität des Screenshot-Schutzes wieder verfügbar.
- Die Funktionalität steht nicht zur Verfügung, wenn die Hardware-Virtualisierung von der CPU Ihres Computers nicht unterstützt wird. Informationen darüber, ob der Prozessor Ihres Computers die Hardware-Virtualisierung unterstützt, finden Sie in der technischen Dokumentation Ihres Computers oder auf der Webseite des Prozessor-Herstellers.
- Die Funktionalität ist nicht verfügbar, wenn beim Start des Sicheren Browsers ein laufender Dritthersteller-Hypervisor gefunden wird, z. B. der Hypervisor eines Programms der Firma VMware.
- Die Funktionalität ist nicht verfügbar, wenn die Hardware-Virtualisierung auf Ihrem Computer deaktiviert ist. Informationen darüber, wie die Hardware-Virtualisierung auf Ihrem Computer aktiviert wird, finden Sie in der technischen Dokumentation Ihres Computers oder auf der Website des Prozessorherstellers.