Web-Kontrolle

Diese Komponente ist verfügbar, wenn das Programm Kaspersky Endpoint Security auf einem Computer mit dem Betriebssystem Windows für Workstation installiert ist. Diese Komponente ist nicht verfügbar, wenn das Programm Kaspersky Endpoint Security auf einem Computer mit dem Betriebssystem Windows für Server installiert ist.

Die "Web-Kontrolle" verwaltet den Zugriff durch Benutzer auf Webressourcen. Dadurch lässt sich Datenverkehr einsparen und die zweckentfremdete Nutzung der Arbeitszeit reduzieren. Wenn ein Benutzer versucht, eine Website zu öffnen, auf den die "Web-Kontrolle" den Zugriff beschränkt, so blockiert Kaspersky Endpoint Security den Zugriff und zeigt eine Warnung an (siehe folgende Abb.).

Kaspersky Endpoint Security kontrolliert nur den HTTP- und HTTPS-Datenverkehr.

Zur Kontrolle des HTTPS-Datenverkehrs muss die Untersuchung geschützter Verbindungen aktiviert werden.

Methoden zur Verwaltung des Zugriffs auf Websites

Mithilfe der "Web-Kontrolle" kann der Zugriff auf Websites wie folgt angepasst werden:

Sie können gleichzeitig mehrere Methoden verwenden, um den Zugriff auf Websites zu regulieren. Sie können beispielsweise den Zugriff auf den Datentyp "Dateien für Office-Programme" nur für die Website-Kategorie "Web-Mail" beschränken.

Regeln für den Zugriff auf Websites

Die "Web-Kontrolle" verwaltet den Zugriff von Benutzern auf Websites mithilfe von Zugriffsregeln. Sie können eine Regel für den Zugriff auf Websites wie folgt zusätzlich anpassen:

Prioritäten für Zugriffsregeln

Jede Regel besitzt eine Priorität. Je weiter oben eine Regel auf der Liste steht, desto höher ist ihre Priorität. Wenn eine Website in mehreren Regeln vorkommt, reguliert die "Web-Kontrolle" den Zugriff auf die Website nach der Regel mit der höchsten Priorität. Es kann beispielsweise vorkommen, dass Kaspersky Endpoint Security ein Unternehmensportal als soziales Netzwerk betrachtet. Um den Zugriff auf soziale Netzwerke zu beschränken und Zugriff auf das Web-Portal des Unternehmens zu gewähren, erstellen Sie zwei Regeln: eine Verbotsregel für die Website-Kategorie "Soziale Netzwerke" und eine Erlaubnisregel für das Unternehmens-Web-Portal. Die Zugriffsregel für das Unternehmens-Web-Portal muss eine höhere Priorität haben als die Zugriffsregel für soziale Netzwerke.

KES11_Web_Control_NotificationKES11_Web_Control_Warning

Benachrichtigungen der "Web-Kontrolle"

In diesem Abschnitt

Web-Kontrolle aktivieren und deaktivieren

Aktionen für die Zugriffsregeln für Webressourcen

Migration von Zugriffsregeln für Webressourcen aus Vorgängerversionen des Programms

Adressliste für Webressourcen exportieren und importieren

Überwachung der Internetaktivitäten von Benutzern

Regeln für das Erstellen von Adressmasken für Webressourcen

Meldungsvorlagen für die Web-Kontrolle ändern

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